Kurz-Fakten
- Mehrere footer pro Dokument sind zulässig, je Abschnitt einer
- Ein footer darf keinen weiteren footer und keinen header enthalten
- Er ist kein Abschnitt im Sinne der Gliederung – eine Überschrift darin erzeugt keinen neuen Gliederungspunkt
- Für die Navigation im Fußbereich ist ein nav-Element darin zulässig und sinnvoll
- Rechtlich vorgeschriebene Verweise wie Impressum und Datenschutz gehören von jeder Seite aus erreichbar hierhin
Einordnung für die Praxis
Der Fußbereich ist die Stelle, an der sich zwei Anforderungen treffen: die rechtliche Pflicht zur leichten Erreichbarkeit der Anbieterkennzeichnung und der Wunsch, weiterführende Verweise unterzubringen, ohne die Hauptnavigation zu überladen.
Genau deshalb ist er auch der richtige Ort für externe Projekte, die zwar dazugehören, aber nicht im Navigationspfad liegen sollen – ein eigenständiges Werkzeug etwa gehört dorthin und nicht ins Hauptmenü, wo es Besucher aus der Seitenstruktur herausführt.