Kurz-Fakten

  • Zulässig an a, area und link; der Wert ist ein Sprachcode nach BCP 47, etwa de, en-GB oder de-AT
  • An einem gewöhnlichen Verweis hat es keine Wirkung auf die Suchmaschinenauswertung
  • Für Sprachversionen zählt link rel="alternate" hreflang="…" im Kopfbereich – mit wechselseitiger Verlinkung aller Fassungen
  • Es beschreibt das Ziel, nicht das aktuelle Dokument; dafür ist lang am html-Element zuständig
  • Eine falsche Angabe ist schlechter als keine, weil sie eine Zusicherung macht, die nicht stimmt

Einordnung für die Praxis

Die Verwechslung der beiden Mechanismen kostet regelmäßig Zeit. Wer eine englische Fassung seiner Seite bei Google zugeordnet haben will, erreicht das nicht dadurch, dass er im Sprachumschalter hreflang="en" ergänzt – dafür braucht es die Angaben im Kopfbereich, und zwar auf beiden Seiten aufeinander verweisend.

Für einsprachige Portale ist das Attribut nur an einer Stelle nützlich: bei Verweisen auf fremdsprachige Quellen, etwa eine englische Spezifikation.

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