Kurz-Fakten
- audio und video erhalten mit dem controls-Attribut die Bedienelemente des Browsers
- Mehrere source-Elemente innerhalb von audio oder video bieten dasselbe Medium in verschiedenen Formaten an
- Automatische Wiedergabe mit Ton wird von Browsern unterdrückt; ohne Ton (muted) ist sie meist erlaubt
- Untertitel werden über track-Elemente eingebunden – für Videos mit Sprache ist das eine Zugänglichkeitsanforderung
- Der Text zwischen den Tags von audio und video erscheint nur, wenn das Element nicht unterstützt wird
Einordnung für die Praxis
Der wichtigste Unterschied zur Bild-Einbindung betrifft das Gewicht. Ein selbst gehostetes Video belastet Server und Leitung deutlich; Anbieterdienste nehmen einem das ab, holen sich dafür aber die IP-Adresse jedes Besuchers – ein Punkt, der in der Datenschutzerklärung stehen muss.
Die Zugänglichkeit wird regelmäßig übersehen: Ein Video ohne Untertitel ist für gehörlose Nutzer wertlos, und automatisch startende Bewegung erschwert die Nutzung für Menschen mit Aufmerksamkeitsstörungen. Beides lässt sich mit zwei Attributen entschärfen.